Impressum

Ansprechpartner/Kontakt zum ADFC Nottuln:
stellvertretender Vorsitzender des ADFC Nottuln, / Öffentlichkeitsarbeit
Günter Dieker
Steinstraße 44, 48301 Nottuln

Tel: 0170-7518105

mail: nottuln@adfc-ms.de

Historie 
Der Kreisverband Münsterland e.V.,wurde 1987 gegründet wurde. Wann die Ortsgruppe Nottuln gegründet wurde, ließ sich bislang nicht eruieren.

Im ersten Jahr seines Bestehens gehörten dem Kreisverband 100 Radlerinnen und Radler aus dem gesamten Münsterland an. Inzwischen ist die Mitgliederzahl auf über 4.500 fahrradbegeisterte Fahrradfahrer angewachsen. Damit gehört der ADFC Kreisverband (KV) Münsterland e.V. zu den grössten und mitglieder-stärksten Kreisverbänden im ADFC Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW hat über 49.000 Mitglieder). Das Verbandsgebiet umfasst derzeit die kreisfreie Stadt Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf - mit ihren derzeit 26 aktiven Ortsgruppen - mehr dazu derzeit noch hier. Auf den neuen Internet-Seiten des KV Münsterland hier. In Münster hat sich der ADFC vor allem durch die prägende Mitgestaltung der Münsterischen Fahrradtage, das Eintreten für die Radstation am Bahnhof sowie die Mängelkarten-aktion einen Namen gemacht.

Die Fäden der ADFC-Aktivitäten laufen in Nottuln bei Wolfgang Lange und Günter Dieker und in Münster auf der Dortmunder Strasse 19, dem Sitz der Geschäftsstelle des Kreisverbandes, zusammen. Seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit erreicht der ADFC über das lokale Vereinsmagazin Leezen-Kurier. Vierteljährlich berichtet die 11.000 Exemplare starke Auflage über die Vereinsarbeit und über das Fahrradgeschehen in Stadt und Land. Aktueller Leeze-Kurier auch bei uns schon zu finden hier unter Publikationen

Ansprechpartner und Tourenleiter im ADFC Nottuln finden Sie auf unserer Internet-Seite über Kontakte


Unten auf dieser Seite finden Sie für Havixbeck auch unsere ADFC Fördermitglieder.

 

Der ADFC Nottuln ist eine Ortsgruppe im Kreisverband ADFC Münsterland e.V.
Hier finden Sie die Infos und neuen Internetseiten von ADFC Münster (Kreisverband: ADFC Münsterland und Ortsgruppe:ADFC Münster)

Wir gehören somit zum ADFC Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Hier finden Sie dazu die Infos und neuen Internet-Seiten des https://nrw.adfc.de/ + https://nrw.adfc.de/adfc-nrw ...


Hier Infos von Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) mit seinen über 200.000 Mitgliedern in Deutschland,
z.B. über die neuen Internet-Seiten: https://www.adfc.de/


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Satzung und Impressum des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFCKreisverband Münsterland e.V., abgekürzt ADFC KV Münsterland e.V., der ADFC OG Nottuln, usw. finden Sie auch hier nachfolgend:

SATZUNG ADFC KREISVERBAND MÜNSTERLAND E.V.  IMPRESSUM ADFC KV MÜNSTERLAND E.V.  IMPRESSUM ADFC OG HAVIXBECK  SATZUNG ADFC BUNDESVERBAND 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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